AGB - Kanukurse

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Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Kajak- und Kanukurse der Kanu-Vereinigung Esslingen e.V., im folgenden KVE, und regeln die Rechtsbeziehung zwischen der KVE und Ihnen als Kursteilnehmer.

1.    Voraussetzungen für die Teilnahme:

Die gesundheitliche Eignung des Teilnehmers für den Kurs muss dieser selbst verantworten (bzw. der Erziehungsberechtigte). Alle Teilnehmer müssen das Schwimmen sicher beherrschen. Eine Erklärung muss jeder Teilnehmer zu Beginn der Tour unterschreiben.

2.    Anmeldung und Zustandekommen des Vertrages

Anmeldungen können persönlich, telefonisch, schriftlich oder online erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung seitens der KVE zustande. Es ist keine bestimmte Form vorgeschrieben.
Mit der Anmeldung werden unsere AGB / Teilnahmebedingungen anerkannt. Die Anmeldefrist ist auf drei Wochen vor Kursbeginn festgelegt. Spätere Anmeldungen werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

3.    Zahlungsweise

Die Bezahlung erfolgt am ersten Kurstag in bar beim Kursleiter

4.    Rücktritt und Kündigung durch die KVE

(a) Die KVE kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung des Kurses durch außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert wird. Dazu gehören Gewässersperrungen, das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder eine Erkankung des Kursleiters. Eine Kursgebühr wird in diesem Fall nicht erhoben.
(b) Falls ein Teilnehmer sich selbst oder andere Teilnehmer durch sein Verhalten gefährdet, kann dieser vom Kursleiter, nach vorheriger Abmahnung, vom weiteren Kursverlauf ausgeschlossen werden. Eine Erstattung der Kursgebühren findet dabei nicht statt.

5.    Rücktritt des Teilnehmers

Der Rücktritt des Teilnehmers von der Anmeldung ist jederzeit möglich. Falls der Rücktritt später als zwei Wochen vor Kursbeginn erfolgt und dadurch die Mindestteilnehmerzahl unterschritten wird, fällt eine Stornogebühr in Höhe von 80% der Kursgebühr an.
Eine Umbuchung auf andere Personen die die Vorraussetzungen unter Punkt 1 erfüllen ist kostenfrei möglich.

6.    Kursdurchführung

(a) Eine kostenlose Kündigung des Vertrags oder eine zeitliche Verschiebung aufgrund gewöhnlicher Witterung wie Regen, Schauer oder kühle Luft ist nicht möglich.
(b)  Kann der Kurs in Folge Höherer Gewalt (z.B. Hochwasser, Gewässersperrungen, Sturm) nicht durchgeführt werden, bemüht sich der Veranstalter in Abstimmung mit den Teilnehmern, auf ein anderes Gebiet oder einen anderen Zeitraum auszuweichen.

7.    Haftung

(a) Haftung erfolgt seitens der KVE für die gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der Kurse bzw. Touren, die sorgfältige Auswahl und Kontrolle der Leiter und die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen. Wir übernehmen keine Haftung für Personen- oder Sachschäden während der Anfahrt, des Kursbetriebes, bzw. während des Transports von Booten und Material. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
(b) Die von der KVE bereitgestellten Materialien sind pfleglich zu verwenden. Für den schuldhaften Verlust oder schuldhaft verursachte Beschädigungen ist der Kursteilnehmer dem Veranstalter gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet, soweit dieser nicht ursächlich durch ein Verschulden der KVE oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.

8.    Schlussbestimmungen

(a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Esslingen a.N..
(b) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die übrige Wirksamkeit des Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen.